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Selbstverwaltung
Professor Hartmann hat der Fakultät als Dekan gedient (2015/16). In dieser Funktion war er beratendes Mitglied im Senat der Universität und Vorsitzender des Promotionsausschusses des Fachbereichs. Davor war Hartmann Prä-, danach Prodekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück.
Hartmann war und ist außerdem Mitglied in zahlreichen Ausschüssen und Kommissionen, so auf Universitätsebene im Wahlausschuss der Universität (seit dem Wintersemester 2018/19). Auf Fakultätsebene arbeitet Hartmann als gewähltes Mitglied im Fachbereichsrat und in der Ständigen Kommission für Lehre und Studium (Studienkommission) mit. Hinzu kommen mehrere Berufungskommissionen, eine Habilitationskommission (Vorsitzender) und zahlreiche Prüfungskommissionen nach der Promotionsordnung.
Im Deutschen Hochschulverband, der Berufsvertretung der Universitätsprofessorinnen und -professoren in Deutschland, war Hartmann Vorsitzender des Landesverbands Niedersachsen. Dieses Amt bekleidete er seit seiner Wahl im Juli 2014 als Nachfolger von Professor Dr. Volker Epping, Präsident der Universität Hannover, für zwei volle Wahlperioden. Im Jahr 2018 verzichtete Hartmann darauf, zur Wiederwahl anzutreten: „So wichtig die Interessenvertretung ist, möchte ich nach vier Jahren meine beschränkten freien Kapazitäten lieber für die Forschungsprojekte der neuen Profillinie 1: Digitale Gesellschaft – Regulierung – Innovation nutzen.“
Als Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts nimmt Hartmann die erste Prüfung (ehemals: erstes juristisches Staatsexamen) mit ab. In den Prüfungsausschüssen ist er mit dem Vorsitz betraut. Hartmann wirkt außerdem als Gutachter an Auswahlverfahren der Wissenschaftsförderung (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Fritz Thyssen Stiftung) und der Begabtenförderung (u.a. Studienstiftung des deutschen Volkes) mit.