LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT, WIRTSCHAFTSRECHT UND VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN


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Forschung

 

Aktuelle Forschungsprojekte

  –     Profillinie Digitale Gesellschaft – Innovation – Regulierung

  –     Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (Herausgeberschaft und Schriftleitung)

  –     Niedersächsische Verwaltungsblätter (Redaktion)

Ständige Forschungsschwerpunkte

 –     Staats- und Verwaltungsrecht

 –     Öffentliches Wirtschaftsrecht

 –     Recht der Digitalisierung

 –     Verwaltungswissenschaften

Laufende Drittmittelförderungen

 –     5G-Agrar: Nachhaltige Landwirtschaft mit Hilfe von 5G-Technologien (BMVI)

 –     Agri-Gaia: Datenaustausch in der Ernährungsindustrie (BMWK)

 –     ChiP-NI: Das chinesische Projekt „Neue Infrastruktur“: 5G und smarte Energiewende (BMBF)

Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Vereinigungen (Auswahl)

–  Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (VDStRL)
–  Wissenschaftliche Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht
–  Forschungsstelle Glücksspiel (Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung)
–  Vereinigung für Verfassungsgeschichte
Gesellschaft für Rechtsvergleichung
Osnabrücker Wissenschaftliche Gesellschaft


Arbeitskreis Kommunalfinanzen

Professor Hartmann hat, gemeinsam mit dem Osnabrücker Kollegen Henning Tappe (inzwischen Professor in Trier), im Jahr 2013 den Arbeitskreis Kommunalfinanzen ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis möchte dazu beitragen, die rechtlichen Regelungen der Kommunalfinanzen dogmatisch einzuordnen, in ihrer Bedeutung zu erhellen und in ihrem historischen, soziologischen und politischen Kontext zu analysieren. Als Auftaktveranstaltung hat im Juli 2014 ein Symposium zum Thema „Kommunale Finanzen ab 2020 – in guter Verfassung?“ an der Universität Osnabrück stattgefunden. Im Februar 2018 hat der Arbeitskreis an der Universität Trier zu dem Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ getagt.

Promotionsbetreuung

Professor Hartmann vergibt Dissertationsthemen nur in seinen Forschungsgebieten. Die Betreuung der Promovierenden erfolgt individuell und fortlaufend, regelmäßig und strukturiert. Daneben tritt eine lehrstuhlübergreifend gemeinsam mit Osnabrücker Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Rechts angebotene Promotionswerkstatt (Leitfaden). Zahlreiche intradisziplinäre Angebote macht der Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften mit seinem Schwerpunkt „Staat, Verwaltung, Wirtschaft“. Fakultätsübergreifende Unterstützung bietet das Zentrum für Promovierende (ZePrOs). Universitätsübergreifend tagt der „Arbeitskreis Geschichte, Methode und Dogmatik des Öffentlichen Rechts (AK GeMeDog)“. Dissertationen im Bereich „Literatur und Recht“ konnten auf Antrag im Rahmen des universitätsübergreifenden Programms „Theorie und Methodologie der Textwissenschaften und ihre Geschichte“ interdisziplinär betreut und gefördert werden. 

Die Zulassung zum Promotionsverfahren nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Promotionsordnung der Fakultät vom 29. Januar 2015 setzt das Bestehen einer juristischen Staatsprüfung bzw. einer Ersten Juristischen Prüfung mit einem gehobenen Prädikat (vollbefriedigend) und die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar voraus. Nach den Leitsätzen „Gute wissenschaftliche Praxis im öffentlichen Recht“ soll ein Universitätsprofessor nicht mehr als etwa zehn Promovierende zugleich betreuen.