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15.07.2020
Zur Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glauben
Die Judaistin Dr. Regina Grundmann, Professorin in Münster, der Historiker Dr. Daniel Siemens, Professor in Newcastle, und Professor Hartmann geben unter dem Titel „,Was soll aus uns werden?'" einen Sammelband heraus, der die Geschichte des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens im nationalsozialistischen Deutschland beleuchtet. Der 1893 gegründete Centralverein (CV) war die mitgliederstärkste und einflussreichste jüdische Interessenvertretung in der Weimarer Republik. Die Beiträge im Buch beleuchten zentrale Aspekte aus der letzten Phase der spannungsvollen Geschichte des CV. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt ist aus dem Jungen Kolleg der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste erwachsen, dem die drei Herausgeber angehört haben. Das Buch ist im Metropol Verlag, Berlin, erschienen. Mehr.

13.06.2020
Verfassungsrecht: historisch und dogmatisch, theoretisch und literarisch
Zum 75. Geburtstag Bodo Pieroths haben dessen akademische Schüler, die Professoren Christoph Görisch, Bernd J. Hartmann und Thorsten Kingreen, ausgewählte Schriften ihres Lehrers herausgegeben. Der Band „Verfassungsrecht: historisch und dogmatisch, theoretisch und literarisch" würdigt das wissenschaftliche Lebenswerk mit einer Wiederveröffentlichung wegweisender Beiträge zum Grundgesetz. Die Aufsätze zeigen exemplarisch Bodo Pieroths juristischen Gedankenreichtum, zentrale von ihm entwickelte Argumentationen und methodische Grundüberzeugungen, die auch seine erfolgreichen Lehrbücher und Kommentierungen prägen. Die Herausgeber eröffnen die Werkausgabe mit einer umfangreichen Einführung unter dem Titel „Rationales Verfassungsrecht — Das wissenschaftliche Werk Bodo Pieroths". Verzeichnisse der Schriften des Jubilars und seiner forensischen Tätigkeit beschließen das Buch. Das Bild zeigt den Jubilar (2. von links) und die drei Herausgeber (in alphabetischer Reihenfolge von links nach rechts) bei der Übergabe in Münster. Mehr.
19.05.2020
Kohärenzgebot und Kanalisierungspflicht im Glücksspielrecht
Privatdozent Dr. Tristan Barczak, seit dem Sommersemester 2020 Ordinarius in Passau, und Professor Hartmann haben in einer aktuellen Abhandlung die unionsrechtliche Vorgabe, das Glücksspielrecht kohärent zu regeln, näher untersucht. Im Zusammenspiel mit dem Ziel, die natürliche Spiel- und Wettleidenschaft der Bevölkerung in legale Bahnen zu lenken, ergeben sich Pflichten für die Regulierung des Online-Glücksspiels: Der Gesetzgeber möge kohärente Vorgaben für das stationäre und das Online-Glücksspiel erlassen, die restriktiv genug ausfallen, um pathologische und gefährdete Spieler zu schützen, und zugleich ein Glücksspielangebot zulassen, das attraktiv genug ist, um den objektiven Durchschnittsspieler anzuziehen. Der Beitrag „Kanalisierungspflicht und Kohärenzgebot in Zeiten des Online-Glücksspiels" ist im aktuellen Heft 2 der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht erschienen (Sonderbeilage 1/2020, S. 8–14). Mehr.
09.04.2020
Landesrecht Niedersachsen: Neuauflage des Studienbuchs erschienen
Rechtzeitig zu Beginn des Sommersemesters, in dem das Besondere Verwaltungsrecht auf den Studienplänen der Viertsemester steht, ist das Studienbuch Landesrecht Niedersachsen bereits nach zwei Jahren in dritter Auflage erschienen. Das Lehrbuch richtet sich an Studierende und Rechtsreferendare, die sich einen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht in Niedersachsen verschaffen wollen. Es behandelt daher die für Studium und Examen zentralen Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts — das öffentliche Bau-, das Kommunal- sowie das Polizei- und Ordnungsrecht — just in jener Breite und Tiefe, in der sie in der Großen Übung und den Juristischen Prüfungen beherrscht werden müssen. Die Darstellung beleuchtet außerdem die landesrechtlichen Besonderheiten des Verwaltungsverfahrensrechts, der Landesverfassung und der Verwaltungsorganisation. Die Neuauflage berücksichtigt namentlich die große Novelle 2019 zum niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG). Des Weiteren ist die neue NBauO eingearbeitet (geänderte Vorschriften über die Bauarten und Bauprodukte und der technischen Baubestimmungen, Neuregelung der Barrierefreiheit baulicher Anlagen, Ergänzungen und Präzisierungen im Bereich des Sonderbautenkataloges, Erweiterung des Kataloges der verfahrensfreien Baumaßnahmen). Die Herausgeber — Professor Hartmann, Professor Mann und Professor Mehde — lehren Staats- und Verwaltungsrecht an den drei Juristischen Fakultäten Niedersachsens: in Göttingen, Hannover und Osnabrück. Mehr.

01.04.2020
Alexa & Co.: Der staatliche Zugriff auf digitale Sprachassistenten — Aufsatz von Simon Marx erschienen
Smart Speaker, digitale Sprachassistenten und die Cloud stellen private Geschäftsmodelle dar, die auch für staatliche Stellen mit Blick insbesondere auf die Kriminalitätsbekämpfung von großem Interesse sind. Da die technischen Möglichkeiten zum Zugriff auf die Gerätschaften bestehen, ist die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit nicht weit. Aber verleihen die bereits existierenden gefahrenabwehrrechtlichen Normen des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) der Behörde die Befugnis, auf die digitalen Sprachassistenten zuzugreifen? Diese Frage beantwortet Simon Marx vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften im aktuellen Heft des Deutschen Verwaltungsblatts (DVBl. 2020, S. 488-495). Marx hat im Sommersemester 2019 am Seminar „Alexa, Tinder & Co.: Seminar zu Innovationsregulierung und Regulierungsinnovation in der Plattformökonomie" teilgenommen, das die Professoren Busch und Hartmann gemeinsam angeboten hatten. Der Aufsatz ist aus dem Universitätsnetz über die Datenbank des Verlags derzeit dankenswerterweise ohne Beschränkungen zugänglich.
26.03.2020
Kampf gegen Corona im „Kicker" — Entschädigungsansprüche betroffener Unternehmen?
Der Kampf gegen COVID-19 führt zu erheblichen Belastungen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Wirtschaft. Zu wenig Beachtung findet in diesem Zusammenhang, dass auch rechtmäßige Grundrechtseingriffe Entschädigungsansprüche auslösen können. Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die öffentliche Hand Belastungen ausgleichen muss, hat sich Professor Hartmann heute in einem Namensartikel geäußert. Der Beitrag „Das Sonderopfer ist ein Grundgedanke des Entschädigungsrechts" ist im Sportmagazin „Kicker" (Nr. 27 v. 26.03.2020, S. 8) erschienen, aus Anlass der Absage der Bundesligabegegnung zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem FC Bayern München vor zwei Wochen. Die Rechtsfrage nach §§ 16, 28 und 65 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat große wirtschaftliche Bedeutung über den Sport hinaus, für viele Unternehmen — und für den Steuerzahler.

21.02.2020
Niedersachsenstipendium: drei auf einen Streich!
Die Studentischen Hilfskräfte Florian Granitza (links), Jana Marcus (rechts) und Lucas Palma (nicht im Bild), sämtlich schon lange am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften beschäftigt, wurden mit dem Niedersachsen-Stipendium ausgezeichnet. Die Urkunden verlieh die Vizepräsidentin für Studium und Lehre, Frau Professorin Dr. Martina Blasberg-Kuhnke (mittig), im Osnabrücker Schloss. Wir gratulieren herzlich! Mehr.

21.02.2020
„Kommunen und Gesundheitswirtschaft“ — Vorträge der 30. Bad Iburger Gespräche 2019 erschienen
Welche Rolle spielen die Kommunen in der Gesundheitswirtschaft? Wie lässt sich die Ärzteversorgung in der Fläche sichern? Helfen den Kommunen medizinische Versorgungszentren (MVZ)? Welche Möglichkeiten bietet die Telemedizin? Wie sind die Probleme kommunaler Krankenhäuser zu lösen? Welche Aufgaben im Bereich der Gesundheit sind kommunale, welche staatliche? Diese und viele andere Fragen waren Gegenstand der 30. Bad Iburger Gespräche, die am 6. November 2019 im Kreishaus des Landkreises Osnabrück stattfanden. Nach einem Grußwort der Landrätin Anna Kebschull (im Bild 3. v.l.) hielt Staatssekretär Heiger Scholz (2. v.l.) aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung das Eröffnungsreferat zu dem Thema „Rolle und Aufgaben der Kommunen in der Gesundheitswirtschaft“. Im Anschluss sprachen der Begründer der Bad Iburger Gespräche, Professor Dr. iur. Jörn Ipsen, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs a.D. (3. v.r.) und Dr. h.c. Fritz Brickwedde, Klinikum Osnabrück (ganz rechts). Professorin Dr. iur. Pascale Cancik (2. v.r.) und Professor Dr. iur. Bernd J. Hartmann (ganz links) moderierten die Tagung. Außerdem bereicherten Ines Henke vom Niedersächsischen Landkreistag, Kreisrätin Dr. iur. Sigrid Kraujuttis, Dezernentin für Soziales, Jugend und Gesundheit im Emsland, sowie Bernhard Ziegler vom Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. (alle nicht im Bild) die Tagung, welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer — das ergab eine Auswertung der Fragebögen — durchweg als „sehr interessant“ bewerteten. Nun sind die Vorträge in einem Tagungsband erschienen. Er ist kostenlos („open access“) zugänglich.

21.02.2020
Landesbestenehrung: Justizministerin zeichnet Henning Schaaf aus
Henning Schaaf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Hartmann, ist für sein herausragendes Examen ausgezeichnet worden. Schaaf zählt landesweit zu den fünf besten Absolventen der Ersten Juristischen Prüfung des Jahres 2019. Die Niedersächsische Justizministerin, Barbara Havliza, gratulierte im Rahmen einer Feierstunde in der Landeshauptstadt persönlich zu dem großartigen Erfolg (außerdem links im Bild: Dr. Thomas Matusche, Präsident des Landesjustizprüfungsamts). Schaaf, der Rechtswissenschaft in Osnabrück studiert hat und schon während des Studiums mit dem Deutschlandstipendium ausgezeichnet worden war, arbeitet bereits seit seinem zweiten Semester als Studentische Hilfskraft am Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften: „Jetzt freue ich mich darauf, Rechtsprobleme, die mir schon während des Studiums aufgefallen sind, wissenschaftlich durchdringen zu dürfen.“ Mehr.
15.02.2020
„Tenure Track und Bestenauslese“ — Aufsatz in Die öffentliche Verwaltung erschienen
Der derzeit am stärksten geförderte Weg auf eine Universitätsprofessur führt über das Tenure Track-Verfahren. Insbesondere die 1.000 sog. Wanka-Professuren zählen hier her. Im Tenure Track-Verfahren legt die Universität schon bei der Berufung eines Juniorprofessors auf Zeit Evaluationskriterien fest, anhand derer sie sechs Jahre später ohne weitere Ausschreibung über die Hausberufung zum Universitätsprofessor auf Lebenszeit entscheidet. In seiner Abhandlung, die in Heft 4/2020 der DÖV erschienen und über die Datenbank beck online (kostenpflichtig) zugänglich ist, untersucht Professor Hartmann die bislang von den Gerichten nicht und in der Literatur kaum beantwortete Frage, ob das Tenure Track-Verfahren dem Verfassungsgebot der Bestenauslese genügt.
12.02.2020
„Doppelschlag“ im aktuellen Heft der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht
Das Jahr 2020 beginnt die Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht gleich mit zwei Beiträgen aus Osnabrück. Professor Hartmann steuert zu Heft 1/2020 das Editorial bei. Unter der Überschrift „Kohärente Kanalisierung“ ruft er die Gesetzgeber dazu auf, bei der anstehenden Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags für das stationäre und das öffentliche Glücksspiel im Internet stimmige Vorgaben zu erlassen, die restriktiv genug ausfallen, um pathologische und gefährdete Spieler zu schützen, und zugleich ein Glücksspielangebot zulassen, das attraktiv genug ist, den objektiven Durchschnittsspieler anzusprechen: auf dass der „ohnehin vorhandene“ (Bundesverfassungsgericht), „als gegeben hinzunehmend[e]“ (OLG Hamburg) Spieltrieb dort, im geschützten Raum kontrollierter Legalität, ausgelebt werden kann. Außerdem enthält das Heft eine Abhandlung, die Hartmann gemeinsam mit Hanna Kemper, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut, verfasst hat. Unter der Überschrift „Befristung und Fortgelten des Glücksspielstaatsvertrags“ fragen die beiden Autoren, welche Rechtsfolgen einträten, falls die Ministerpräsidentenkonferenz bis zum 30. Juni 2021 weder die Änderung noch die Fortgeltung des Glücksspielstaatsvertrags beschlösse. Der Aufsatz untersucht zu diesem Ende sowohl die staatsvertragliche als auch die landesgesetzliche Rechtslage für alle sechzehn Länder. Mehr.
23.01.2020
Hausarbeit im Staatsrecht in 4. Auflage erschienen
Die juristische Falllösung ist die zentrale Herausforderung des Jurastudiums. Besonders anspruchsvoll ist die vertiefte Fallbearbeitung im Rahmen der Hausarbeit, wie Universitäten sie nach dem 2. oder 3. Semester verlangen. Der Band Hausarbeit im Staatsrecht, eine Kombination aus Fall- und Anleitungsbuch, nimmt die Studierenden der Anfangssemester an die Hand. Das Buch bietet zehn Musterlösungen aus dem gesamten prüfungsrelevanten Stoff des Staatsrechts einschließlich wichtiger Verfahrensarten des Verfassungsprozessrechts, eine Einführung in das Schreiben der Hausarbeit, Richtlinien für die formale Gestaltung der Niederschrift und Hinweise zu Sprache und Stil. Für die 4., völlig neu bearbeitete Auflage 2020 haben wir über die Hälfte der Musterlösungen ersetzt. Die neuen Fälle behandeln den Fraktionsausschluss, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienstkooperation, den Europäischen Finanzausgleich, den „Bierdosen-Flashmob für die Freiheit“ und Beschäftigungsverbote an Samstagen. Zu den Autoren gehören erfahrene Professoren aus ganz Deutschland, darunter Christoph Enders (Leipzig), Thorsten Kingreen (Regensburg), Jan Henrik Klement (Mannheim), Thorsten Ingo Schmidt (Potsdam), Henning Tappe (Trier) und Fabian Wittreck (Münster). Die Fälle taugen auch zur Vorbereitung auf eine staatsrechtliche Klausur in der Ersten Juristischen Prüfung. Rechtzeitig zur Ausgabe der Hausarbeiten ist das Buch zum Ende der Vorlesungen des Wintersemesters im Januar 2020 bei C.F. Müller in Heidelberg erschienen. Mehr.
20.09.2019
„Verkleinert den Bundestag“, fordern über 100 Staatsrechtslehrer
„Der Bundestag hat derzeit 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht“, schreiben über 100 Staatsrechtslehrer in einem offenen Brief. „Die gewaltige Übergröße des Bundestags beeinträchtigt seine Funktionen und bewirkt unnötige Zusatzkosten“, daher — so der Appell, den auch Professor Hartmann unterzeichnet hat und über den u.a. Die Zeit, Die Welt und die Süddeutsche Zeitung berichteten — möge der Deutsche Bundestag die Reform des Bundeswahlgesetzes alsbald in Angriff nehmen: „Die Zeit drängt.“

27.08.2019
Forschungsreise nach Südkorea
Professor Hartmann hat in Seoul Probleme der Plattformökonomie besprochen. Im Goethe-Institut diskutierten deutsche und koreanische Rechtswissenschaftler mit Vertretern aus Behörden und Unternehmen über „Innovation und Regulierung in der Plattformökonomie“. An der Hankuk University of Foreign Studies (HUFS) war die Regulierung von „cyber malls“ Gegenstand einer Arbeitssitzung koreanischer und deutscher Rechtswissenschaftler. Die Forschungsreise nach Seoul, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die National Research Foundation of Korea (NRF) unterstützt haben, stand unter der wissenschaftlichen Leitung der Professoren Christoph Busch (Osnabrück) und Byung Jun Lee (Seoul).

21.07.2019
Sozialer Arbeitsmarkt laut Bundesagentur für Arbeit eine „Erfolgsgeschichte“
Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren ist der Grundgedanke des Konzepts eines sozialen Arbeitsmarkts. Die Bundesagentur für Arbeit, die diesen Gedanken seit Anfang des Jahres umsetzt, habe in nur sechs Monaten bereits 21.300 Langzeitarbeitslose vermittelt und spricht deshalb von einer „Erfolgsgeschichte“ (so Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstands, nach Pressemeldungen zum Beispiel im Handelsblatt). Das Konzept, öffentliche Mittel, die langzeitarbeitslosen Menschen bislang als Sozialleistungen zu Gute kommen, stattdessen als Lohnkostenzuschuss zu gewähren, hat Professor Hartmann bereits vor Jahren für verfassungsmäßig befunden, in Aufsätzen für die Fachzeitschriften Soziales Recht (SR 2014, S. 164 ff.) und Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS 2017, S. 921 ff., gemeinsam mit Stefan Jansen) sowie in Gutachten für den Evangelischen Fachverband für Arbeit und soziale Integration e.V. (EFAS) – Fachverband der Diakonie Deutschland – und die G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung m.b.H.

03.07.2019
Landratswahl: Grüne Stimmzettel stehen im Einklang mit dem Kommunalwahlrecht
Im Landkreis Osnabrück hat ein Wähler Einspruch gegen die Landratswahl erhoben: Die Verwendung grüner Stimmzettel habe, so berichten die Medien, dazu verleiten können, die Kandidatin der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu wählen. Professor Hartmann hält diesen Einwand nicht für überzeugend. Gegenüber dem Radiosender NDR 1 verwies er am 2. Juli 2019 auf § 40 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 5 Satz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung. „Dass ein Wähler grün wählt, nur weil der Stimmzettel grün ist, übersteigt meine Vorstellungskraft.“ Einen Verstoß gegen das Kommunalwahlrecht sehe er nicht: „Zugespitzt formuliert: Sie wählen ja auch nicht schwarz, weil die Namen in schwarzer Tinte gedruckt werden.“ Grüne Stimmzettel finden im Landkreis seit jeher Verwendung. Insgesamt, zitiert die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) Hartmann, „räume ich dem Wahleinspruch wenig Erfolgschancen ein.“ Mehr.
01.07.2019
„Haftung. Zur rechtlichen Verantwortlichkeit kommunaler Amts- und Mandatsträger“ — Tagungsband erschienen.
Zu den 29. Bad Iburger Gesprächen aus dem vergangenen Jahr ist der Tagungsband erschienen. Das von Professor Hartmann herausgegebene Working Paper dokumentiert Referate und Diskussionen der rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Es enthält Beiträge zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit aus Sicht der Wissenschaft (Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, München) und der Praxis (Oberstaatsanwalt René van Münster, Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen, Osnabrück). „Verantwortliche Kommunalpolitik“ behandelt Professor Dr. Christoph Brüning, Kiel. „Regress und Rechtswirklichkeit aus Sicht der Finanzkontrolle“ schildert die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Dr. Sandra von Klaeden. Die Absicherung von Haftungsrisiken beschreibt schließlich Andreas Köhler, Geschäftsführender Direktor, Kommunaler Schadensausgleich Hannover. Mehr.

27.06.2019
Studierende des Fachbereichs nominieren Professor Hartmann für den Lehrpreis
Die Hans Mühlenhoff-Preise für gute akademische Lehre ehren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Osnabrück für ihren Einsatz im Hörsaal. Als einzigen Dozenten haben die Studierenden des Fachbereichs Rechtswissenschaften in diesem Jahr Professor Hartmann vorgeschlagen. „Wie schön, dass meine Studierenden gerne in die Vorlesung kommen“, freute sich Hartmann über seine dritte Nominierung nach 2015 und 2016: „Ich setze auf Strukturverständnis und Methodenkompetenz, auf Grundlagenbezüge und Interdisziplinarität, auf den Dialog und die Diskussion, um die Studierenden zu eigenem kritischen Nachdenken zu ermutigen und zu befähigen. Dass meine Hörerinnen und Hörer diesen anspruchsvollen Weg mitgehen, empfinde ich als Auszeichnung!“
20.06.2019
Seminar im öffentlichen Wirtschaftsrecht mit Hengeler Mueller
Die Premiere war sofort ausgebucht: Das erste gemeinsame Seminar von Professor Hartmann und Rechtsanwalt Dr. Jan D. Bonhage, LL.M. (NYU), Partner bei Hengeler Mueller, fand bereits im Sommersemester 2018 statt. Nun steht endlich die Fortsetzung vor der Tür. Die Themen, die wir mit Ihnen im Wintersemester 2019/20 diskutieren wollen, reichen von Cannabis-Startups und E-Bikes über den „Klimanotstand“ und den Kohleausstieg bis hin zu „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und dem Berliner Mietendeckel. Wie stets wird eine Seminararbeit mit dem Best Paper Award ausgezeichnet. Alle Themenvorschläge und die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens finden Sie hier.

14.06.2019
Interdisziplinäres Seminar zu digitalen Plattformen
Professor Busch und Professor Hartmann haben ein Seminar zum Thema „Alexa, Tinder & Co. Innovationsregulierung und Regulierungsinnovation in der Plattformökonomie“ durchgeführt.Von Montag, 27. Mai, bis Mittwoch, 29. Mai, trafen sich 22 Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück mit den beiden Professoren und ihren Mitarbeitern im Landhaus Rothenberge bei Münster, um über elf Geschäftsmodelle zu diskutieren, welche die Studierenden im Team vorstellten und dann jeweils aus öffentlich- und zivilrechtlicher Sicht untersucht haben. So ging es um inzwischen schon klassische Angebote wie die Wohnraumüberlassung (z.B. Airbnb), das Carsharing (z.B. Uber) und die Partnervermittlung (z.B. Parship), aber auch um neue soziale Angebote wie Kinderbetreung (z.B. Yoopies) und Social Dining (z.B. Eatwith), um Geld (M-Payment, z.B. Paypal, oder Crowdlending, z.B. auxmoney), aber auch um Parksharing (z.B. Ampido) oder Sprachassistenten (z.B. Google Home) und um Legal Techs oder Smart Metering. Alle Beteiligten haben die Diskussion der Geschäftsmodelle und der übergreifenden Fragen der Innovationsregulierung als anregend und bereichernd empfunden. Die Studierenden des überbuchten Seminars haben besonders die Betreuung, den Einsatz der Dozenten, die Diskussionen, die „super Atmosphäre“ und die intradisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Öffentlichem Recht gelobt. Sie haben die Professoren insgesamt auf einer Schulnotenskala mit der Note „sehr gut (1,33)“ ausgezeichnet. Einen solchen Wert erreichen gerade 15 Prozent aller Dozentinnen und Dozenten, die jemals in Osnabrück evaluiert worden sind.
20.05.2019
Archivaufsatz zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erschienen
Die Frage ist in aller Munde und wird weiter an Bedeutung gewinnen, nachdem der für Juli 2019 angekündigte Abschlussbericht der Regierungskommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ erschienen sein wird. In diesem Zusammenhang geht die Abhandlung „Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Verfassungsgebot“, die Professor Hartmann mit seinem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Stefan Jansen im aktuellen Heft der Archivzeitschrift Der Staat 58 (2019), S. 243–273, veröffentlicht hat, der aktuellen Rechtsfrage nach, ob die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet nur ein selbstgestecktes politisches Ziel oder der Bund bereits von Verfassungs wegen zur Gewährleistung jener Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse verpflichtet ist. Mehr.
02.04.2019
Werbung aus dem Hinterhalt: Guerilla-Marketing in Osnabrück
Unter dieser Überschrift berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung in ihrer Ausgabe vom 2. April über einen „Truck mit hochfahrbarem Acht-Quadratmeter-LED-Bildschirm auf der Landefläche“, der vor Kurzem in der Osnabrücker Innenstadt Aufmerksamkeit erregte. Professor Hartmann erläutert die Grenzen der Zulässigkeit von Werbung im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund eines Klassikers des Allgemeinen Verwaltungsrechts, der Unterscheidung von Gemeingebrauch und Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz. Den Artikel finden Sie auf S. 11 der Printausgabe und, hinter einer Bezahlschranke versteckt, im Netz.
01.04.2019
Premiere! Gemeinsames Prüfungskolloquium für die Schwerpunktbereiche 4 und 5
Im Sommersemester 2019 bieten Professor Dörr und Professor Hartmann erstmals ein koordiniertes Prüfungskolloquium für die Schwerpunktbereiche Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen sowie Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen an. Besprochen werden neueste Rechtsentwicklungen dieser Themenbereiche, aber auch die Arbeitstechnik und die Formalia einer Seminar- und Studienarbeit. Schließlich bieten wir in den Pflicht- und Wahlfächern unserer Schwerpunktbereiche eine gemeinsame Prüfungssimulation an, die ein ausführliches Feedback einschließt.
07.03.2019
Tenure Track: Professor Hartmann referiert in Berlin
Den wissenschaftlichen Teil der Tagung „Evaluationen im deutschen Wissenschaftssystem“ eröffnete Professor Hartmann mit einem Vortrag über das Thema „Rechtliche Anforderungen an die Auswahl und Evaluation im Tenure Track-Verfahren“. Das Referat setzt sich insbesondere mit der Frage auseinander, ob der Tenure Track dem Verfassungsgebot der Bestenauslese genügt. Zu der Tagung hatte der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts in die Räume der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften eingeladen. Mehr.
03.01.2019
Alexa, Tinder & Co.: Seminar zu Innovationsregulierung und Regulierungsinnovation in der Plattformökonomie
Die Professoren Busch und Hartmann bieten im Sommersemester 2019 ein gemeinsames Seminar zu aktuellen, innovativen Geschäftsmodellen der digitalen Ökonomie an. Jedes Geschäftsmodell kann aus der Perspektive des öffentlichen und/oder des Zivilrechts untersucht werden. Studierende können sich für ein Thema auch als Zweier-Team bewerben. In diesem Fall darf das Geschäftsmodell gemeinsam erforscht und beschrieben werden und ist nur die zivil- und öffentlich-rechtliche Würdigung des Geschäftsmodells aufzuteilen. Das Seminar, das voraussichtlich vom 27. bis 29. Mai im Landhaus Rothenberge (von Montagmittag bis Mittwochmorgen) stattfinden wird, versucht auf diese Weise, seinem intradisziplinären Thema durch eine innovative Herangehensweise gerecht zu werden. Die Zahl der teilnehmenden Studierenden ist begrenzt. Die Vergabe der Seminarplätze erfolgt auf einer Seminarvorbesprechung, zu der Sie sich bitte bis zum 31. Januar 2019 verbindlich anmelden.

07.12.2018
Professor Ipsen wird Herausgeber der Niedersächsischen Verwaltungsblätter
Die führende Zeitschrift zum niedersächsischen Landesrecht, die Niedersächsischen Verwaltungsblätter, erscheinen im nächsten Jahr seit einem Vierteljahrhundert. Zu den Begründern der Zeitschrift zählt Professor Jörn Ipsen (links im Bild), der zum 31. Dezember 2018 aus der Schriftleitung ausscheiden wird und daher heute aus dem Amt verabschiedet wurde. Im Rahmen einer Sitzung der Redaktion und des Beirats, die im Niedersächsischen Landtag stattfand, bot der aus Stuttgart angereiste Verleger, Markus Ott vom Boorberg Verlag, Ipsen zu dessen Freude an, in den Kreis der Herausgeber einzutreten. Als Nachfolger Ipsens ist Professor Hartmann in die Redaktion eingetreten.
06.12.2018
Biographischer Beitrag über Hans Pagenkopf in japanischer Übersetzung erschienen
Der Gründungsdirektor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Hans Pagenkopf (1901–1983), hat mit der „Einführung in die Kommunalwissenschaft“ das erste Lehrbuch zu dem Thema vorgelegt (Aschendorffs Juristische Handbücherei, Bd. 63, Münster, 1960, 2. Aufl. 1961, 3. Aufl. 1975). Professor Hartmann hat Professor Pagenkopf, der in besonderer Weise für die Verbindung von Praxis und Wissenschaft steht, eine biographische Skizze gewidmet, die in diesen Tagen in japanischer Sprache erschienen ist. Der Beitrag ist Teil eines Sammelbands, der ursprünglich auf Deutsch erschienen ist (Thomas Hoeren [Hg.], Münsteraner Juraprofessoren, Münster 2014, 2. Aufl. 2015). Hartmann wurde an der Universität Münster habilitiert und ist an der Universität Osnabrück seit 2016 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften. Mehr.
06.12.2018
Buch zum Internethandel mit Arzneimitteln herausgegeben
Die „Auswirkungen der Liberalisierung des Internethandels in Europa auf die Arzneimittelkriminalität“ sind Thema eines 889-Seiten starken Handbuchs, das Professor Hartmann gemeinsam u.a. mit den Osnabrücker Kollegen Arndt Sinn, Roland Schmitz und Hans Schulte-Nölke herausgegeben hat. Die Veröffentlichung bildet den Schlussstein des Forschungsprojekts ALPhA, das sich mit dem Thema interdisziplinär beschäftigt hat. In dem Buch behandelt Hartmann den Arzneimittelhandel im Internet aus Sicht des öffentlichen Wirtschafts- und des Datenschutzrechts (gemeinsam mit Kristof M. Kamm und Monika Klingenberg). Mehr.

21.11.2018
29. Bad Iburger Gespräche 2018 zum Thema „Haftung. Zur rechtlichen Verantwortlichkeit kommunaler Amts- und Mandatsträger“ erfreuten sich reger Beteiligung
Mit rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im prall gefüllten Großen Sitzungssaal des Landkreises Osnabrück haben in diesem Jahr die Bad Iburger Gespräche stattgefunden. Die Vortragenden aus Praxis und Wissenschaft boten einen spannenden Einblick in den vielseitigen und allgegenwärtigen Bereich der Haftung auf zivil-, öffentlich- und strafrechtlicher Ebene. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der „kommunalen Familie“ und darüber hinaus kamen aus dem gesamten Bundesgebiet, um Professor Dr. Dr. h.c. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs a.D.; Professor Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann, LMU München; Oberstaatsanwalt René van Münster, Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen im Bezirk des OLG Oldenburg, Osnabrück; Professor Dr. Christoph Brüning, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs sowie Andreas Köhler, Geschäftsführender Direktor des Kommunalen Schadensausgleichs, Hannover zuzuhören und mit der Referentin und den Referenten anschließend angeregt zu diskutieren. Darüber freuten sich auch die Professoren des Instituts für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften, Professorin Dr. Pascale Cancik, Professor Dr. Bernd J. Hartmann und Professor Dr. Jörn Ipsen. Das Workingpaper der Tagung mit Vorträgen und Zusammenfassungen der Diskussionen zum Nachlesen wird auf der Homepage des Instituts für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften der Universität Osnabrück veröffentlicht werden (www.big.uos.de). Voller Vorfreude blicken wir auf das im kommenden Jahr anstehende 30-jährige Jubiläum der Bad Iburger Gespräche und würden uns freuen, Sie dort begrüßen zu können!
22.10.2018
Marketplace Lending und Verbriefungen: beunruhigende Parallelen? — Aufsatz in der ZBB erschienen
Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft (ZBB) machen sich zwei Osnabrücker Ökonomen, Professorin Dinger und Professor Grundke, und Professor Hartmann als Jurist Gedanken über die aktuell als innovativ diskutierten Finanzierungsformen des Marketplace Lendings, also der Kreditvermittlung über Plattformen im Internet. Die Autoren analysieren dabei Parallelen zu dem Markt für Verbriefungen vor und während der Finanzkrise 2007 — 2009. Der Aufsatz baut auf einem Beitrag auf, den Professor Hartmann im vergangenen Jahr zu Crowdlending und Fintechs in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht hat. Die Zusammenarbeit der Autoren erfolgte im Rahmen der universitären Profillinie P1: Digitale Gesellschaft – Innovation – Regulierung. Mehr.

12.10.2018
Vortrag in Seoul
Professor Hartmann hat in Südkorea über „Mediatisierte Regulierung auf digitalen Plattformen“ gesprochen. Der Vortrag an der Hankuk University of Foreign Studies (HUFS) fand im Rahmen eines zweitägigen koreanisch-deutschen Symposiums über „Innovation und Regulierung in der Plattformökonomie“ statt. Das u.a. vom DAAD geförderte Forschungsprojekt steht unter der wissenschaftlichen Leitung des Osnabrücker Kollegen Professor Christoph Busch, der über die Entwicklung des Regulierungsrahmens in Deutschland berichtete, und des südkoreanischen Kollegen Byung Jun Lee. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück, Professor Hans Schulte-Nölke, hat den Workshop mit einem Vortrag über die ELI Model Rules für Online-Vermittlungsplattformen bereichert. Für das nächste Jahr ist ein Besuch der koreanischen Kollegen in Osnabrück geplant.
01.10.2018
Bad Iburger Gespräche 2018 zum Thema „Haftung. Zur rechtlichen Verantwortlichkeit kommunaler Amts- und Mandatsträger“
Die Inhaber kommunaler Ämter und Mandate stehen nicht nur politisch bei den nächsten Wahlen, sondern auch rechtlich in der Verantwortung. Kommunalpolitiker haften in diesem Sinn straf-, disziplinar-, zivil- und verwaltungsrechtlich für ihr Tun und ihr Unterlassen. Diese Haftung trifft die Einzelnen nicht nur in ihren Funktionen, sondern auch persönlich, wie zuletzt die Verurteilungen Pforzheimer Kommunalpolitiker wieder in Erinnerung gerufen haben. Auf den nächsten Bad Iburger Gesprächen, die am 21. November 2018 stattfinden werden, sprechen namhafte Referenten zu diesen Fragen: Professor Dr. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs a.D.; Professor Dr. Dr. Bernd Schünemann, LMU München; Oberstaatsanwalt René van Münster, Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen, Osnabrück; Professor Dr. Christoph Brüning, Kiel; Dr. Sandra von Klaeden, Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs; Andreas Köhler, Geschäftsführender Direktor des Kommunalen Schadensausgleichs, Hannover. Die Anmeldung ist noch bis zum 5. November möglich. Mehr.
19.06.2018
„Kommunale Selbstverwaltung in Zeiten der Digitalisierung“ — Tagungsband erschienen
Zu den 28. Bad Iburger Gesprächen aus dem vergangenen Jahr ist der Tagungsband erschienen. Das Working Paper dokumentiert die Referate und die Diskussionen der mehr als 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Digitalisierung und ihre Folgen für die Kommunen nicht nur in Niedersachsen. Das Auftaktreferat hielt Bundesminister der Justiz a.D., Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Kiel, zum Thema Datenschutz im Zeichen der Digitalisierung. Anschließend sprachen Professor Dr. Mario Martini, Speyer, und Bürgermeister Christoph Meineke, Wennigsen (Deister), über die Digitalisierung der Städte und des ländlichen Raums. Nach der Mittagspause folgten Vorträge von Professor Dr. Utz Schliesky, Direktor des Landtags Schleswig-Holstein, über digitale Demokratie, und von Marco Barenkamp, Vorstandsvorsitzender der LMIS AG, über kommunales Informationsmanagement in Zeiten der Blockchains. Direkt aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport kam der Abteilungsleiter für Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten, Dr. Alexander Götz, nach Osnabrück, um die Tagung mit einem Vortrag über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die kommunale Selbstverwaltung zu beschließen. Die Diskussionen der Vorträge leiteten Professor Dr. Jörn Ipsen und Professor Dr. Bernd J. Hartmann, Osnabrück.
15.06.2018
Versammlungsfreiheit im Bonner Kommentar
Die Versammlungsfreiheit ist spannend. Den Spannungsbogen beschreiben die beiden Dimensionen des Art. 8 GG: zum einen die freiheitliche Dimension als besonderes Persönlichkeitsgrundrecht, zum anderen die demokratische Dimension als „grundlegende[s] und unentbehrliche[s] Funktionselement“, das unerlässlich ist für die politische Teilhabe diesseits von Wahlen und Abstimmungen.
Diese Spannung auszuhalten, dazu ist die freiheitliche Demokratie des Grundgesetzes (wie) geschaffen. Solange das gelingt, sind die Fragen, die das Grundrecht aufwirft, grundlegend und aktuell. Grundlegend: Gilt die Versammlungsfreiheit auch unter Privaten? Sind unpolitische Versammlungen erfasst? Aktuell: Genießen virtuelle Versammlungen Schutz? Können sich (ausländische) Staatsoberhäupter und (inländische) Bürgermeister, die von Versammlungen abraten oder zu Versammlungen reden, auf das Grundrecht berufen? Verfassungsrechtsprechung und Verfassungsrechtswissenschaft sind gefordert, die Versammlungsfreiheit vor einem Spannungsabfall zu bewahren.
Die Aufgabe, die Versammlungsfreiheit im Bonner Kommentar zu behandeln, hat Hartmann von Professor Dr. Ernst Benda, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Bundesminister des Innern a.D., übernommen, dessen Bearbeitung aus dem Jahr 1995 stammt. Die aktuelle, völlig neu erstellte Kommentierung umfasst 250 Seiten und ist als 191. Ergänzungslieferung des Loseblattwerks im Juni 2018 erschienen. Mehr.
28.03.2018
Studienbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht Niedersachsens: Neuauflage erschienen
Den gesamten prüfungsrelevanten Stoff des niedersächsischen Landesrechts behandelt das Studienbuch, das Professor Hartmann gemeinsam mit den Kollegen Mann (Göttingen) und Mehde (Hannover) herausgibt. Die zweite, durchgängig aktualisierte Auflage ist soeben im Nomos Verlag erschienen. Sie war notwendig geworden, nachdem die Erstauflage aus dem Jahr 2015 im Kreis der Leserinnen und Leser genauso wohlwollend wie bei den Rezensenten aufgenommen worden war. In dem Lehrbuch stellt Hartmann das niedersächsische Kommunalrecht dar, dessen wichtigste Rechtsquelle, das NKomVG, zuletzt mit Gesetz vom 2. März 2017 geändert wurde. Mehr.
27.02.2018
Interview zur Versammlungsfreiheit auf dem G20-Gipfel
Professor Hartmann hat dem Polit-Magazin „Panorama“ (NDR) zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit Rede und Antwort gestanden. Grundlage des Gesprächs war die Bearbeitung des Artikels 8 des Grundgesetzes, die im Juni im Bonner Kommentar erscheinen soll. Panorama ist das älteste politische Fernsehmagazin der Bundesrepublik Deutschland. Für ihre Berichterstattung zu den Ereignissen um den G20-Gipfel hat die Redaktion den 54. Grimme-Preis 2018 erhalten. Den letzten Beitrag zu dem Thema finden Sie auf den Seiten des NDR als Video und als Mitschrift. Parallel hat die Tageszeitung „taz“ online berichtet.

22.02.2018
Verbesserungen für die Vorlesungen
Die vorlesungsfreie Zeit nutzt Professor Hartmann für die Fortbildung in der Lehre. Ende Februar in Berlin ging es im Rahmen eines zweitägigen Seminars des Deutschen Hochschulverbands (DHV) um „Körpersprache und Präsenz in der Lehre“. Zuvor hatte Hartmann bereits Seminare zu „Rhetorik in der Lehre“ und „Professioneller Stimmgebrauch in der Hochschule“ belegt. „Die Studierenden bewerten meine Vorlesungen stets sehr wohlwollend“, meint Hartmann, der bereits zwei Mal für den Lehrpreis der Universität Osnabrück nominiert gewesen ist: „Doch das heißt ja nicht, dass es nichts zu verbessern gibt.“

09.02.2018
Symposium „Kommunaler Finanzausgleich“
Der Arbeitskreis Kommunalfinanzen hat sein zweites Symposium ausgerichtet. An der Universität Trier diskutierten rund 60 Kommunalwissenschaftler und -praktiker über Fragen des kommunalen Finanzausgleichs. Zu den Referenten zählten die Professoren Christoph Brüning (Kiel), Thorsten Ingo Schmidt (Potsdam) und Henning Tappe (Trier), der die Veranstaltung organisiert hatte. Professor Hartmann moderierte zwei Panels, das eine über die Stellung der Kommunen im Bund-Länder-Finanzausgleich, das andere zum Thema „Paradigmenwechsel im kommunalen Finanzausgleich – Vom Ausgleich zur Bedarfsorientierung“. Alverich Ommen, Doktorand am Institut, stellte sein Dissertationsvorhaben zu dem „Konnexitätsprinzip in Niedersachsen“ vor. Die erste Tagung des Arbeitskreises aus dem Jahr 2014 galt dem Thema „Kommunale Finanzen ab 2020 – in guter Verfassung?“.