LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT, WIRTSCHAFTSRECHT UND VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN


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01.09.2023

Forschungsreise durch China: Energiewende und 5G

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Osnabrück haben sich vor Ort über das chinesische Projekt „Neue Infrastruktur“ informiert. Die Reise führte von Shanghai über Nanjing, Hefei und Bengbu nach Beijing. Die Professoren Gesk und Hartmann sowie die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hanna Kemper, Yingying Liu, Jingyi von Strasser und Tobias Welzel haben an der Anhui University Law School (AHU) und Beijing Technology and Business University (BTBU) Vorträge der chinesischen Kolleginnen und Kollegen gehört und eigene Vorträge gehalten. Die Reise fand im Rahmen des Drittmittelprojekts „Das chinesische Projekt ,Neue Infrastruktur': die Beispiele 5G und smarte Energiewende zwischen Strukturpolitik und Konjunkturprogramm“ statt (Bundesministerium für Bildung und Forschung/DLR, Förderkennzeichen: 01DO21013).

23.08.2023

Mindestabstände zwischen Spielhallen — Monographie für alle frei zugänglich geworden

Die vor einem Jahr erschienene Monographie (siehe die Meldung vom 23.08.2022 unten auf dieser Seite) über die Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen ist in der Nomos eLibrary für alle frei zugänglich. Professor Hartmann und Henning Schaaf, ehemals Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), gehen der Frage nach, ob Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungs- und unionsrechtskonform sind. Die Monographie zeigt: Die Mindestabstandsgebote unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verletzen das grundgesetzliche Konsistenz- und das unionsrechtliche Kohärenzgebot. Die Veröffentlichung open access ist Dank der Unterstützung des Verbands der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) möglich geworden. Sie geht zurück auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten, um das die VDAI Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft gebeten hatte. Den Volltext der Monographie finden Sie im Lesesaal.

19.08.2023

Aufsatz zur Anonymisierung im Kontext von Data Act und DS-GVO erschienen

Seit der Veröffentlichung des Entwurfs für den Data Act besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Verordnung den Umgang mit Daten erheblich beeinflussen wird, weil sie sowohl personenbezogene als auch nicht‑personenbezogene Daten regulieren soll. Um die Praxis dabei zu unterstützen, Verträge für den Datenzugang und die Datennutzung mit ausgewogenen vertraglichen Rechten und Pflichten auszuarbeiten, bemühen sich die Universität Osnabrück und das BMEL um die Erstellung von Mustervertragsbedingungen und haben zu dem Zweck am 02.03.2023 gemeinsam eine Werkstatt‑Konferenz veranstaltet. Basierend auf ihrem Konferenz‑Vortrag zur Grenzziehung zwischen personenbezogenen und nicht‑personenbezogenen Daten hat Alicia Sütthoff, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), einen Aufsatz zur Anonymisierung im Kontext von Data Act und DS-GVO in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW 2023, S. 111-116) veröffentlicht, der im Uninetz abrufbar ist.

15.08.2023

Aufsatz zu Verhaltenspflichten für Anbieter von Datenvermittlungsdiensten erschienen

Anbieter:innen von Datenvermittlungsdiensten (z.B. Datenmarktplätze, Ökosysteme zur gemeinsamen Datennutzung und gemeinsam erstellte Datenbestände) müssen ab dem 24.09.2023 die Rechtspflichten befolgen, die der Data Governance Act (DGA) aufstellt. Besonderes Augenmerk dürfte dabei auf den Verhaltenspflichten des Art. 12 DGA liegen, die bestimmen, welche Anforderungen die Anbieter:innen erfüllen müssen, um den Datenvermittlungsdienst DGA-konform betreiben zu können. Interessant wird es, wenn im Zusammenhang mit der Nutzung der Datenvermittlungsdienste personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO verarbeitet werden und insoweit sowohl die DS-GVO als auch der DGA Anwendung finden können. Simon Marx, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats‑, Verwaltungs‑ und Wirtschaftsrecht (ISVWR), hat in seinem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Datenschutz das Verhältnis der Rechtsakte zueinander mit Blick auf die Verhaltenspflichten untersucht und sich Gedanken gemacht, wie die Anbieter:innen die neuen Rechtspflichten erfüllen könnten (ZD 2023, S. 430-435, im Uninetz abrufbar).

03.07.2023

Fallbearbeitung zur Methodik der Auslegung erschienen 

Der Auslegungskanon ist das Herzstück rechtswissenschaftlichen Arbeitens und kommt in Studium und Lehre dennoch zu oft zu kurz. Dem stellen sich Professor Hartmann und Tobias Welzel in ihrer jüngsten Veröffentlichung entgegen. Die Fallbearbeitung zum Verwaltungs- und Kommunalrecht ist eine Original-Examensklausur, die Hartmann für das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt (LJPA) entworfen hat. Es geht um eine fiktive Satzung, auf die sich eine Partei beruft. Sie beansprucht Zugang zur Stadthalle. Herzstück der Lösung ist die methodengerechte Auslegung der Satzungsvorschriften. Verästelungen aus Rechtsprechung und Lehre brauchten die Prüflinge nicht mitzubringen: Die Satzung war frei erfunden. Allein auf Methodenkompetenz kam es an. Die Veröffentlichung enthält didaktische Hinweise zur Methodik der Auslegung, die den Studierenden die Anwendung auf andere Fälle erleichtern soll. Die Klausur ist in der Juliausgabe der Zeitschrift Juristische Ausbildung (JURA) erschienen und für Sie kostenlos im Uninetz verfügbar (JURA 2023, S. 885-896). 

21.06.2023

Aufsatz zur Vereinbarkeit von Produktbeobachtungspflicht und Datenschutz beim autonomen Kraftfahrzeug erschienen

Autonom fahrende Kraftfahrzeuge — eine Vision wird zur Wirklichkeit. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass eine derart komplexe Neuentwicklung eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmenden mit sich bringt. Deshalb sind Hersteller autonomer Fahrzeuge zu einer besonders intensiven Produktbeobachtung verpflichtet, was voraussetzt, dass sie möglichst viele fahrbezogene Daten auswerten. Dem steht der Datenminimierungsgrundsatz der DS–GVO entgegen, der verlangt, dass Hersteller möglichst wenig Daten verarbeiten. Wie Automobilhersteller ihre Produktbeobachtungpflicht dennoch datenschutzkonform erfüllen können, erläutern Ingvar Daute, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am European Legal Studies Institute (ELSI), und Alicia Sütthoff, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), in der aktuellen Ausgabe der Europäischen Zeitung für Wirtschaftsrecht (EuZW 2023, S. 500-506, im Uninetz abrufbar).

15.06.2023

Hartmann für Lehrpreis nominiert

Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften haben Professor Hartmann einmal mehr für den Lehrpreis der Universität Osnabrück nominiert. Seit seiner Ernennung zum Universitätsprofessor im Jahr 2013 wurde ihm diese Ehre bereits das vierte Mal zuteil (nach 2015, 2016 und 2019). Mehr.

 

06.05.2023

Landesrecht Niedersachsen – 4. Aufl. 2023 erschienen!

„Herrschaft im Alltag ist Verwaltung“, hat Max Weber einst formuliert. Das Verwaltungsrecht ermöglicht und begrenzt diese Herrschaft und steuert und beeinflusst so unseren Alltag. Das Besondere Verwaltungsrecht ist besonders wichtig, weil es die Anspruchsgrundlagen enthält, auf die sich die Bürgerinnen und Bürger berufen können, und die Befugnisnormen, aufgrund derer die Behörden ihre Aufgaben erfüllen und gemäß derer die Gerichte die Behörden kontrollieren. Vor diesem Hintergrund beschreiben die Professorin Heike Jochum (ehemals Osnabrück) sowie die Professoren Thomas Mann (Göttingen), Veith Mehde (Hannover) und Bernd J. Hartmann (Osnabrück) das examensrelevante Landesrecht Niedersachsens. Das Studienbuch richtet sich an die Studierenden der Rechtswissenschaft sowie an Rechtsreferendarinnen und -referendare. Auch Verwaltungsbeamten, Richterinnen und Rechtsanwälten soll es ein zuverlässiger Ratgeber sein. Rechtzeitig zu Beginn der Vorlesungen des Sommersemesters ist in diesen Tagen die vierte Auflage des Studienbuchs „Landesrecht Niedersachsen“ erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Novellierungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

05.05.2023

„Klimaschutz in den Kommunen“: Working Paper der 33. Bad Iburger Gespräche erschienen

Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe: Staat und Gesellschaft müssen zusammen anthropogene Treibhausgasemissionen reduzieren und treibhausgasrelevante Prozesse in treibhausgasneutrale transformieren, nicht erst, aber doch jedenfalls spätestens seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021. Dessen Bedeutung und die landesrechtlichen Vorgaben für die Kommunen, die als „Keimzelle[n] der Demokratie“ der ideale Ort zur Umsetzung des Klimaschutzes zusammenwirkender staatlicher und gesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure sind, waren Gegenstand des verfassungsrechtlichen Teils der 33. Bad Iburger Gespräche. Die Vorträge aus der Praxis befassten sich mit den Transformationsvoraussetzungen in Stadt und Land, die zahlreiche Gemeinsamkeiten aufweisen: Der Weg zur Treibhausgasneutralität ist lang, und er verlangt nach aufeinander abgestimmten Konzepten vor allem in den Bereichen Mobilität, Energie‑ und Wärmeversorgung. Einig waren sich die Referentin und die Referenten, Diskussionsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Die Bevölkerung muss von den Chancen des kommunalen Klimaschutzes überzeugt und am Prozess beteiligt werden, um die gesetzlichen Ziele erreichen und in den Kommunen die Akzeptanz für die notwendigen Veränderungen steigern zu können. Im Tagungsband sind die Vorträge abgedruckt und die Diskussionen zusammengefasst, er ist frei zugänglich („open access“) unter www.big.uos.de.

 03.03.2023

Klausurveröffentlichung Corona-Soforthilfe

Die Corona Soforthilfe — schnell und unbürokratisch sollte sie sein, um insbesondere in ihrer Existenz bedrohte Kleinstunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe effektiv zu unterstützen. Doch was ist, wenn sie für einen Betrieb bewilligt wurde, der gar nicht berechtigt war? Darf die Behörde den Soforthilfebescheid zurücknehmen? Mit diesen Fragen setzte sich eine Klausur auseinander, die Professor Hartmann im Wintersemester 2021/22 in der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ gestellt hat. Der Fall beruht auf einer Entscheidung des VG Würzburg (Urt. v. 21.06.2021 — W 8 K 20.1303). Sachverhalt und Lösungsvorschlag haben Hartmann und Lisa Horstmann, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), an das niedersächsische Landesrecht angepasst und in der Märzausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl. 2023, S. 89 ff.) veröffentlicht.

27.02.2023

Schreibwerkstatt Jura: Wie lerne ich, juristische Texte zu formulieren?

Das Schreiben wissenschaftlicher Texte stellt Studierende seit jeher vor besondere Herausforderungen. Häufig herrscht Unsicherheit über formale, sprachliche oder fachliche Anforderungen der jeweiligen Textsorte. Um die Studierenden bestmöglich zu unterstützen, hat unser Fachbereich in Zusammenarbeit mit dem Sprachenzentrum der Universität die Schreibwerkstatt Jura gegründet. Wir bieten Workshops, Seminare und eine individuelle Schreibberatung — mit einem Betreuungsverhältnis von 1:1! Allein in den letzten acht Jahren konnte die Schreibwerkstatt Jura so über 3.000 Studierende unterstützen! Zur vollständigen Meldung bitte hier entlang!

27.02.2023

Seminar: Aktuelle prüfungsrelevante Rechtsprechung im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht — Freie Themen noch zu vergeben!

Freie Themen noch zu vergeben! Studierende der Rechtswissenschaften (Dipl.-Jur.), des Wirtschaftsrechts (LL.B.) sowie der Nachbardisziplinen sind eingeladen, am Seminar von Prof. Dr. Hartmann, LL.M. (Virginia) teilzunehmen, das am Freitag, 30. Juni 2023 stattfindet. Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen aus ausgewählten Bereichen des Prüfungsstoffs der Pflichtfachprüfung (§ 16 Abs. 3 NJAVO). Die Studierenden sind eingeladen, das Urteil oder den Beschluss einzuordnen und zu würdigen. Wir möchten insbesondere herausarbeiten, wie die Entscheidung in der Fallbearbeitung verarbeitet würde. In einer zweiten Seminarvorbesprechung am 07. März 2023 erfolgt die Erläuterung und Vergabe der Themen, die noch verfügbar sind. Themen, die noch zur Verfügung stehen (grün gedruckt), und alles Weitere sind der Seminarankündigung zu entnehmen.

13.01.2023

Verantwortlichkeit auf Datenmarktplätzen

Datenmarktplätze, also digitale Plattformen zum Austausch von Daten, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Aber wie ist die Verantwortlichkeit der beteiligten Akteure auf Datenmarktplätzen verteilt, wenn Gegenstand des Datenaustausches personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DS‑GVO sind? Spielt eine Rolle, wer Inhaber der Daten ist? Wie ist der Beitrag des Datenmarktplatzbetreibers zu bewerten, der die technische Infrastruktur für die Übermittlung bereitstellt? Alicia Sütthoff, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt 5G Nachhaltige Agrarwirtschaft, und Simon Marx, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt Agri‑Gaia, beantworten diese und weitere Fragen in ihrem Aufsatz über die „Verantwortlichkeit auf Datenmarktplätzen“. Der Beitrag ist in der Januarausgabe der Zeitschrift Computer und Recht erschienen und im Uninetz verfügbar (CR 2023, S. 29-35).

13.12.2022

Gesetzesänderungen im Glücksspielrecht — Aufsatz erschienen

Die Länder sind auch in diesem Jahr damit beschäftigt, ihr Landesspielhallenrecht anzupassen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Wett‑ und Glücksspielrecht (ZfWG 2022, S. 398—403) untersuchen Professor Hartmann und Henning Schaaf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats‑, Verwaltungs‑ und Wirtschaftsrecht (ISVWR) deshalb, welche Änderungen sich im Jahr 2022 im Recht der Spielhallen ergeben haben und wie die Änderungen sich auf den Mindestabstand zwischen Spielhallen auswirken. Die Veröffentlichung schließt an ein Gutachten an, das Prof. Hartmann dem Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) erstattet hat und das dieses Jahr bei Nomos unter dem Titel „Mindestabstände zwischen Spielhallen“ (mit Henning Schaaf, im Uninetz verfügbar) erschienen ist.

28.10.2022

Kommunaler Klimaschutz: Tagung am 2.11.22 mit Verfassungsrichterin Britz

Wo, wenn nicht in den Kommunen als „Keimzellen der Demokratie“ (BVerfG), können Staat und Gesellschaft besser zusammenwirken, um die Erderwärmung auf ein natürliches Maß zu begrenzen? Wie sich nachhaltiger Klimaschutz in den Kommunen insbesondere aus rechtlicher Perspektive umsetzen lässt, ist Thema der 33. Bad Iburger Gespräche am Mittwoch, 2. November. Die Tagung findet im Kreishaus des Landkreises Osnabrück statt. Die Teilnahme ist auch virtuell möglich. Den Eröffnungsvortrag hält die Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Gabriele Britz. Die Juristin erläutert die Bedeutung des „zukunftsgerichteten Gewährleistungsgehalts der Freiheitgrundrechte“ für die Kommunen vor dem Hintergrund des Klima-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. Das Ziel des Klimaschutzes müsse, so die These eines anderen Vortrags, „bei Planungen fast uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen öffentlichen oder privaten Belangen genießen“ (Prof. Dr. Thomas Groß). Mehr zu den Themen und Thesen finden Sie in einer Pressemitteilung der Universität Osnabrück.

09.10.2022

Kleidung in der Prüfung: Fallbearbeitung zum Verwaltungsrecht erschienen

Dunkelblaue Jeans und blau gemusterte Bluse — ist das ein angemessenes Outfit für eine mündliche Prüfung? Darf es bei der Bewertung überhaupt eine Rolle spielen, welche Kleidung der Prüfling trägt? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Abschlussklausur, die Professor Hartmann im Wintersemester 2021/22 in der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ gestellt hat. Der Fall gründet auf einem Urteil des VG Berlin (Urt. v. 19.02.2020 – 12 K 529.18). Sachverhalt und Lösungsvorschlag haben Hartmann und Jana Marcus, Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), in der Oktoberausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl. 2022, S. 322–328) veröffentlicht. 

05.09.2022

Gemeinsam ins neue Semester starten!

Das neue Semester steht vor der Tür und wir vor der Aufgabe, unsere Studienanfänger zu begrüßen und sie für die Rechtswissenschaften zu begeistern. Das fällt uns leicht, weil das Recht das ganze Leben betrifft. So werfen alle aktuellen Probleme in Wirtschaft und Gesellschaft zugleich spannende Rechtsfragen auf: der Klimawandel und die Energiewende genauso wie die Lieferketten oder das Bezahlen mit Daten. Am Fachbereich Rechtswissenschaften in Osnabrück, wo 20 Professor:innen rund 2.000 Studierende betreuen, haben Sie viele Möglichkeiten, mit uns ins Gespräch zu kommen: in den Vorlesungen und Übungen, als studentische Mitarbeiter:innen an den Lehrstühlen und als Doktorand:innen unserer Fakultät. Vielleicht fällt Ihnen die offene Diskussion mit Ihren Lehrenden noch leichter, wenn wir Ihnen vor Augen halten, dass wir einen Erfahrungsvorsprung haben, aber genau wie Sie als Jurastudent:innen angefangen haben? Deswegen haben wir uns für unser neues Homepage-Foto unsere Absolvent:innen zum Vor-Bild genommen ...  

23.08.2022

Mindestabstände zwischen Spielhallen – Monographie erschienen

Im gerade erschienenen zweiten Band der Baden-Badener Beiträge zum Glücksspielrecht gehen Professor Hartmann und Henning Schaaf der Frage nach, ob Mindestabstandsgebote zwischen Spielhallen verfassungs- und unionsrechtskonform sind. Die Untersuchung gründet auf einem Gutachten, um das die VDAI Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft gebeten hatte. Die Monographie zeigt: Die Mindestabstandsgebote unter dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verletzen das grundgesetzliche Konsistenz- und das unionsrechtliche Kohärenzgebot. Um die Vorgaben des Verfassungs- und Unionsrechts einzuhalten und den Spielerschutz zu gewährleisten, müssen die Gesetzgeber verstärkt auf eine qualitative Regulierung des Glücksspiels setzen (S. 199). Zu dem Thema erscheinen demnächst außerdem Aufsätze in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) und der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW). Zu dem Thema erscheinen außerdem Aufsätze in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (Heft 17, NVwZ 2022, S. 1241—1247) und der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW, Heft 8, ZdiW 2022, S. 283–287). 

23.08.2022

Tagung „Klimaschutz in den Kommunen“ mit Bundesverfassungsrichterin Britz: Anmeldefrist läuft!

Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe des 21. Jahrhunderts. Sein Erfolg setzt eine enge Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft voraus, wie das Bundesverfassungsgericht im Klimabeschluss betont hat. Nirgendwo dürften die Chancen gemeinsamen Zusammenwirkens größer sein als in den „Keimzellen der Demokratie“. Welche Gelingensbedingungen lassen sich also für den kommunalen Klimaschutz formulieren? Welche rechtlichen Anforderungen haben die Kreise und Gemeinden zu berücksichtigen? Diese Fragen beantworten Frau Professorin Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und viele weitere ausgewiesene Expertinnen und Experten aus der Rechts- und Verwaltungspraxis sowie der Wissenschaft im Rahmen der 33. Bad Iburger Gespräche. Die Tagung findet am Mittwoch, 2. November 2022, ab 10.00 Uhr, in Osnabrück statt. Die Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch online möglich, die Anmeldefrist läuft nur noch bis zum 10. Oktober 2022. Das Tagungsprogramm und alle Einzelheiten zu Ihrer Anmeldung finden Sie hier.

06.07.2022

Simon Marx und Lisa Lüken preisgekrönt

Im Rahmen seiner traditionsreichen Absolventenfeier hat der Fachbereich Rechtswissenschaften zwei Promovierende des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) ausgezeichnet. Dipl.-Jur. Simon Marx (rechts im Bild), Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften, erhielt für seine Studienarbeit über Verarbeitungsklauseln bei Übereignungen unter Eigentumsvorbehalt den ersten Preis. Den zweiten Preis, hälftig geteilt, erhielt zum einen Dipl.-Jur. Lisa Lüken, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am selben Lehrstuhl. Die Auszeichnung für ihre Studienarbeit über „Systemrelevante Kraftwerke: Die Netzreserve gem. § 13d EnWG“ konnte Frau Lüken leider nicht persönlich entgegennehmen. Zum anderen wurde Dipl.-Jur. Lucas Palma (links im Bild) prämiert, für seine Studienarbeit „Anforderungen an AGB von Online-Plattformen nach Art. 3 P2B-Verordnung (EU) 2019/150“. Die Themen haben die Professoren Busch, Foerste und Hartmann ausgegeben, die Dotierung die Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützt.

21.06.2022

5G-Vernetzungsveranstaltung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Zu einer Vernetzungsveranstaltung aller im Rahmen des 5G‑Innovationsprogramms geförderten Projekte lud das BMDV nach Kaiserslautern ein. Im Rahmen eines zweitägigen Programms konnten Alicia Sütthoff (vom Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, ISVWR) und Ingvar Daute (vom European Legal Studies Institute, ELSI), die beide für das vom BMDV geförderte Projekt 5G Nachhaltige Agrarwirtschaft tätig sind, das Projekt vorstellen sowie gezielt Informationen mit anderen geförderten Projekten austauschen und sich vernetzen. Neben einer Besichtigung von Demonstratoren der 5G‑Modellregion Kaiserslautern sowie Vorträgen ausgewählter Forschungs- und Umsetzungsvorhaben wurden in Workshops aktuelle Themen rund um 5G diskutiert.

25.05.2022

Intradisziplinäres Seminar in der Schnittmenge von Zivil- und Öffentlichem Recht

Unter dem Titel „Grundrechte im Privatrecht?“ haben Professor Hartmann und Professor Leuschner von Montag, 16. Mai, bis Mittwoch, 18. Mai, im Landhaus Rothenberge bei Münster ein intradisziplinäres Seminar abgehalten. Elf Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück haben ihre Ausarbeitungen zu Rechtsthemen, die sowohl das Zivil- als auch das Öffentliche Recht betreffen, vorgestellt. Neben „Klassikern“ wie dem Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden viele aktuelle Probleme untersucht, zu denen die Rechtsprechung teilweise noch aussteht, darunter die verfassungsrechtliche Behandlung von Leerverkaufsattacken (z.B. Wirecard), Meinungsäußerungen im Sport (z.B. Kniefall von Colin Kaepernick), sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) oder den Zugang zu Festivals (z.B. „Isarrauschen“ in München). Die zwischen Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Professoren besonders rege geführten Diskussionen im ausgebuchten Seminar trugen dazu bei, das dogmatisch komplexe Thema der „Drittwirkung“ auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.

11.05.2022

Volkswagen Foundation supports research stay of Ukrainian scientist Prof. Bratasyuk

The nationwide "Funding for Refugee Scholars and Scientists from Ukraine" targets Ukrainian scientists who had to leave their home country due to the Russian attack. The Volkswagen Foundation supports universities in offering their colleagues new workplaces (within the larger scope of a program called "Niedersaechsisches Vorab"). Professor Oksana Bratasyuk finds her new academic home at Osnabrueck's Institute for Government, Public Administration, and Business Law (Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, ISVWR). Bratasyuk heads the Department of Constitutional, Administrative, and Financial Law at the West Ukrainian National University in Ternopil. During her one-year research stay in Osnabrueck, she would like to continue her research on digital rights in Ukraine. The focus of her interest is the exercise and protection of fundamental human rights on the Internet. Professor Hartmann is looking forward to the cooperation: "We share a genuine interest in the topic of digitalization in law. I am looking forward to learning from my colleague." Bratasyuk is especially grateful for the support: "I never thought we would get so much help and compassion. I really appreciate it!"

11.05.2022

VolkswagenStiftung fördert Gastaufenthalt der ukrainischen Wissenschaftlerin Prof. Bratasyuk

Das bundesweit ausgeschriebene „Gastforschungsprogramm für geflohene ukrainische Wissenschaftler:innen“ zielt auf ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die wegen des russischen Angriffs ihr Heimatland verlassen mussten. Die VolkswagenStiftung unterstützt Hochschulen mit Mitteln aus dem Niedersächsischen Vorab dabei, den Kolleginnen und Kollegen einen neuen Arbeitsplatz anzubieten. Professorin Oksana Bratasyuk findet ihr neues wissenschaftliches Zuhause am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR). Bratasyuk leitet die Abteilung für Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Westukrainischen Nationaluniversität in Ternopil. Während ihres einjährigen Gastaufenthalt in Osnabrück möchte sie ihre Forschung über digitale Rechte in der Ukraine fortsetzen. Im Zentrum ihres Interesses steht die Ausübung und der Schutz grundlegender Menschenrechte im Internet. Professor Hartmann freut sich auf die Zusammenarbeit: „Uns verbindet ein Thema, die Digitalisierung im Recht. Ich freue mich darauf, von Frau Kollegin Bratasyuk zu lernen.“ Bratasyuk ist vor allem dankbar für die Unterstützung: „Nie hätte ich gedacht, dass wir so viel Hilfe und Mitgefühl bekommen würden. Ich weiß das wirklich zu schätzen!“ Mehr.

03.05.2022

Hans Mühlenhoff-Stiftung: Hanna Kemper erhält Promotionsstipendium

Mit ihrem Promotionsstipendium fördert die Hans Mühlenhoff-Stiftung junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „die sich durch Zielstrebigkeit und Leistungsorientierung auszeichnen“ und an „zukunftsweisenden“, „innovativen“ Forschungsvorhaben arbeiten. Ab dem 01.10.2022 darf sich auch Hanna Kemper, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), zu den Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung zählen. Mit der Förderung unterstützt die Hans Mühlenhoff-Stiftung sie dabei, ihre Dissertation im Anschluss an ihre Zeit am Institut in maximal zwölf Monaten fokussiert zum Abschluss zu bringen.

29.04.2022 

KI und Datenschutz: Marx/Sütthoff zur Reichweite der Löschungspflicht

Künstliche Intelligenz, mit ihrer Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten im Alltag allgegenwärtig, ermöglicht Erleichterungen in vielen Lebensbereichen. Ihre Entwicklung setzt große Mengen sog. Trainingsdaten voraus. Sind diese Daten personenbezogen, ruft das die Datenschutz-Grundverordnung auf den Plan. Art. 17 DS-GVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Löschungspflicht des Verantwortlichen vor. Unklar war in diesen Fällen bislang der Gegenstand der Löschungspflicht: Hat der Verantwortliche nur die Trainingsdaten oder auch das Verarbeitungsergebnis, die KI, zu löschen? Die Frage beantworten Simon Marx und Alicia Sütthoff vom Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR). Der Autor Marx ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im BMWK-Drittmittelprojekt Agri Gaia, die Autorin Sütthoff Wissenschaftliche Mitarbeiterin im BMDV-Drittmittelprojekt 5G Nachhaltige Agrarwirtschaft. Der Aufsatz ist im aktuellen Heft der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft erschienen (ZdiW 2022, S. 128-132) und im Volltext open access verfügbar.

04.04.2022

Geschäftsführender Direktor gewählt

Der Vorstand des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) hat in seiner konstituierenden Sitzung in der letzten Woche Professor Hartmann zum Geschäftsführenden Direktor des Instituts gewählt. Der Geschäftsführende Direktor ist der Vorsitzende des Institutsvorstands. Er vertritt das Institut nach außen und führt die laufenden Geschäfte. Hartmann hatte das ISVWR seit dessen Gründung am 6. Mai 2021 bereits kommissarisch geführt. Die Neugründung vereint das Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften und das Institut für Finanz- und Steuerrecht. Am ISVWR arbeiten vier Professorinnen und Professoren, zwei Emeriti, zwei Sekretärinnen, rund ein Dutzend Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 20 Studentische Hilfskräfte. Die Forschungsschwerpunkte des ISVWR betreffen das Öffentliche Wirtschaftsrecht, das Finanz- und Steuerrecht, das Kommunalrecht, die Grundlagen des öffentlichen Rechts, die Demokratieforschung und das Recht der Digitalisierung. Hartmann: „Dem Vorstand danke ich herzlich für die Anerkennung meiner Arbeit!“

01.02.2022

Einsicht in die Prüfungsakte: Schwerpunktbereichsklausur im Datenschutzrecht erschienen

Die Erste Prüfung ist bestanden, die Noten sind verkündet und der Prüfling möchte Einsicht in seine Prüfungsakte nehmen. Kann er dies nur vor Ort und nur innerhalb eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe der Entscheidung tun (vgl. § 20 Abs. 1 NJAG) oder hat er einen Anspruch auf eine kostenlos angefertigte (analoge oder digitale) Kopie seiner Examensklausuren samt der Gutachten der Prüferinnen und Prüfer? Dieser Frage widmet sich die Schwerpunktbereichsklausur im Datenschutzrecht, die Simon Marx, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), entworfen hat. Die Fallbearbeitung, angelehnt an die Entscheidung des OVG Münster
(Urt. v. 8.6.2021 — 16 A 1582/20, Revision anhängig), ist im Februarheft der Juristischen Schulung (JuS 2022, S. 143-148) abgedruckt und im Universitätsnetz frei zugänglich.

26.01.2022

Professor Hartmann im Vorstand des Sprachenzentrums

Das Sprachenzentrum der Universität Osnabrück organisiert ein reichhaltiges und vielfältiges Kursangebot in den Wissenschaftssprachen Deutsch und Englisch sowie in modernen Fremdsprachen. Die „Schreibwerkstatt Jura“ findet am Fachbereich Rechtswissenschaften statt. Studierende und Promovierende können dort seit dem Wintersemester 2012/2013 lernen, bessere juristische Texte zu verfassen. Professor Hartmann betreut das Angebot von Anbeginn. Heute ist er in den Vorstand des Sprachenzentrums aufgerückt. Der Vorstand leitet das Sprachenzentrum, er beschließt insbesondere Arbeitsplanung und Schwerpunkte. Das neue Amt tritt Hartmann zum 1. April 2022 an, als Nachfolger von Professor Oliver Dörr. Dörr stand als kommender Dekan für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Hartmann unterstreicht die Bedeutung des Angebots: „Viele hundert Studierende haben über die Jahre von den Workshops und der Einzelberatung durch Herrn Tobias Welzel, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an meinem Lehrstuhl, profitiert. In rauen Zeiten wie diesen ist es besonders herausfordernd, Jura zu studieren: Schreibwerkstatt und Sprachenzentrum sind heute wichtiger denn je!“

03.01.2022

Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt: Fallbearbeitung zum Verwaltungsrecht erschienen

Ausgangsbeschränkung, Kontaktverbot, Maskenpflicht — zur Bekämpfung des weltweit verbreiteten Coronavirus wurde in Deutschland eine Reihe von Maßnahmen erlassen. Für einen solchen Erlass muss eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit einer infektionsschutzrechtlichen Maßnahme ist insbesondere die Wahl der richtigen Handlungsform. Dies zeigte die Wiederholungsklausur, die Professor Hartmann im vergangenen Wintersemester in der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ gestellt hat. Die Klausur gründet auf einer Entscheidung des VG Osnabrück (Beschl. v. 29.10.2020 - 3 B 77/20). Sachverhalt und Lösungsvorschlag haben Hartmann und Hanna Kemper, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), in der Januarausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl. 2022, S. 26 ff.) veröffentlicht.

 

10.11.2021

Die Kommune als Unternehmerin“ — 32. Bad Iburger Gespräche mit Beiträgen aus Wissenschaft und Praxis

Welche Herausforderungen stellt die Digitalisierung an Kommunen und Unternehmen? Wie ist das Spannungsverhältnis zwischen Gemeinwohlorientierung und Weisungsfreiheit in kommunalen Gesellschaften aufzulösen? — Dies sind nur einige der Fragen, welche die Referenten der 32. Bad Iburger Gespräche beschäftigten. Die Vortragenden und Diskutanten schilderten Schwierigkeiten aus wissenschaftlicher und praktischer, aus staatlicher und privatwirtschaftlicher, aus rechtlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht. Auf diese Weise ermöglichten die Bad Iburger Gespräche einen interdisziplinären Austausch für Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit Vorträgen bereicherten die Tagung Staatssekretär Stefan Muhle (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, auf dem Bild in der Mitte), Dr. Reinhold Kassing (VKU, Geschäftsführer Landesgruppe Niedersachsen/Bremen), Norbert Westfal (Präsident Bundesverband Breitbandkommunikation und Sprecher der Geschäftsführung EWE Tel GmbH, Oldenburg), Rechtsanwalt Martin Brück von Oertzen (Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte, Hamm), Prof. Dr. Thomas Mann (Georg-August-Universität Göttingen) und Prof. Dr. Matthias Dombert (Dombert Rechtsanwälte, Potsdam). Alle Vorträge und Diskussionen werden im kommenden Jahr frei zugänglich veröffentlicht unter www.big.uos.de, bis dahin finden Sie das Tagungsprogramm hier.

04.11.2021

Mehr als nur Bitcoin: Blockchain in der Rechtspraxis

Kryptowährungen wie Bitcoin sind längst keine Nische mehr. Seitdem sie als Kapitalanlage dienen, kennt fast jeder die Blockchain. Doch welche Möglichkeiten die Technologie über Kryptowährungen hinaus bietet, ist vielen unbekannt. In der neunten Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW), die die Professoren Hartmann und McGuire mitherausgeben, untersuchen Prof. Dr. Marco Barenkamp, LL.M. (Hamburg), Vorstandsvorsitzender der LMIS AG, und Henning Schaaf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht, welche Anforderungen an ein „Blockchain-Grundbuch“ zu stellen sind. Der Beitrag zeigt neben den Chancen der Blockchaintechnologie für die Rechtspraxis, dass ein Austausch zwischen Informatikern und Juristen gewinnbringend für beide Disziplinen ist. Aus dem Intranet der Universität ist der Beitrag kostenlos abrufbar. Mehr.

1.10.2021

BMBF-Drittmittelprojekt ChiP-NI: Startschuss für Verbundforschung über „Neue Infrastruktur“ in China

In Deutschland fehlt Wissen über die Art und Weise, wie die nationale Politik Chinas auf der Ebene der Kommunen und der Provinzen umgesetzt wird. Das Projekt ChiP-NI möchte dieses Wissen bereitstellen, indem es vor dem Hintergrund des chinesischen Projekts „Neue Infrastruktur“ den „Trichter“ immer konkreterer Rechtsetzung und Rechtsanwendung über die drei Ebenen hinweg verfolgt. Am Beispiel der beiden Anwendungsfälle 5G und smarte Energiewende werden die Professoren Dr. (NTU) Georg Gesk und Dr. Bernd J. Hartmann in Zusammenarbeit mit chinesischen Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern neue chinesische Rechtsetzungsquellen durch Übersetzung erschließen und in den kulturellen Kontext chinesischer Rechtsanwendungspraxis einordnen. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte Projekt ChiP-NI (Förderkennzeichen: 01DO21013) hat am 1. Oktober 2021 offiziell begonnen.

18.08.2021

Agrar-Projekte: Hofbesichtigung in Bösel

Landwirtschaft 4.0: Die Digitalisierung schreitet auch in der Agrarwirtschaft stetig voran. Mit der technischen Entwicklung ergeben sich neue, spannende Rechtsfragen, die eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Verhältnissen in der modernen Landwirtschaft notwendig machen. Aus diesem Grund haben die Professoren Hartmann und Schulte-Nölke gemeinsam mit Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Projekt im Landkreis Cloppenburg den Hof Hempen besichtigt (im Bild: Alicia Sütthoff sowie v. l.n.r. Simon Marx, Lukas Beinke (verdeckt) und Jason Tenta). Der Hof ist Teil der Initiative „Transparente Landwirtschaft“ der Goldschmaus Gruppe, die ihrerseits als Praxispartner der Universität Osnabrück in dem — vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geförderten — Projekt „5G Nachhaltige Agrarwirtschaft“ beteiligt ist. Die Professoren Hartmann und Schulte-Nölke, die gemeinsam mit Professorin McGuire am Fachbereich Rechtswissenschaften mehrere Forschungsprojekte zur Agrarwirtschaft verantworten, freuen sich über den informativen Einblick vor Ort: „Wie es im Schweinestall zugeht, lässt sich nicht aus dem Elfenbeinturm heraus beurteilen.“

12.08.2021

Schläge auf dem Schulhof: Fallbearbeitung zum Verwaltungsrecht erschienen

Nachsitzen, Strafarbeit, Tafeldienst — diese kleineren „Bestrafungen“, sog. Erziehungsmittel, kommen immer wieder vor. Ist das Vergehen schlimmer, greift die Schule zu sog. Ordnungsmaßnahmen. Doch was darf die Schule — und was nicht? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Abschlussklausur, die Professor Hartmann im vergangenen Wintersemester in der Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ gestellt hat. Der Fall gründet auf einer Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschl. v. 8.6.2020 — 2 ME 179/20). Sachverhalt und Lösungsvorschlag haben Hartmann und Henning Schaaf, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR), in der Augustausgabe der Niedersächsischen Verwaltungsblätter (NdsVBl. 2021, S. 249—256) veröffentlicht.

16.06.2021

Kohärenz im Glücksspiel – Monographie erschienen

Welche Vorgaben macht das Kohärenzgebot des Unionsrechts für das Glücksspielrecht, und: Entspricht die Rechtslage in Österreich diesen Vorgaben? Diese Fragen beantworten Professor Barczak, Passau, und Professor Hartmann in ihrer Monographie „Kohärenz im Glücksspielrecht“. Das Buch ist in diesen Tagen im Verlag Mohr Siebeck, Tübingen, erschienen. Die Autoren kommen in ihrer Studie, die auf ein Gutachten für die Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG) zurückgeht, zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Glücks- und Wettspielregulierung in Österreich „in weiten Teilen unionsrechtswidrig und damit unanwendbar“ ist (S. 76). Mehr.

 

 

04.06.2021

Versammlungsfreiheit: Lexikonartikel erschienen

Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) behandelt Fragen des staatlichen und des Kirchenrechts. Gerade ist bei Brill/Schöningh der vierte und letzte Band des Gesamtwerks erschienen. Professor Hartmann hat den Eintrag zum Lemma „Versammlungsfreiheit (staatlich)“ verfasst. Der Lexikonartikel ist online leider nur kostenpflichtig verfügbar, auch aus dem Netz der Universität Osnabrück. Mehr.

 

 

 

 

 

14.05.2021

„Bürger versus Bürgermeister?“ — Tagungsband der 31. Bad Iburger Gespräche 2020 erschienen

Wie gelingen Demokratie und Partizipation in Stadt und Land? Verändert bürgerschaftliche Partizipation die Rolle der Volksvertretungen und Hauptverwaltungsbeamten? Genießen volksbeschlossene Vorhaben größere Legitimation? Steigert direkte Demokratie die Akzeptranz teurer Großprojekte? Spaltet der Abstimmungskampf die Gesellschaft? Begünstigt Volksgesetzgebung den Populismus? Diese und viele weitere Fragen waren Gegenstand der 31. Bad Iburger Gespräche, die am 11. November 2020 ihre virtuelle Premiere feierten. Inzwischen ist der Tagungsband erschienen. Er enthält verschiedene Vorträge, die wir gehört, und legt Rechenschaft ab über die Diskussionen, die wir geführt haben. Das Working Paper ist frei zugänglich („open access“) unter www.big.uos.de.

 

26.05.2021

Baden-Badener Beiträge zum Glücksspielrecht

Professor Hartmann ist einer der Gründungsherausgeber der neuen Schriftenreihe „Baden-Badener Beiträge zum Glücksspielrecht“. Außer ihm zeichnen die Professoren Jörg Ennuschat (Ruhr-Universität Bochum) und Karsten Gaede (Bucerius Law School, Hamburg) für die Reihe, die im Nomos Verlag erscheint, verantwortlich. Professor Gaede ist zugleich Autor des ersten Bands. Seine Monographie „Abstrakt-generelle Duldungen im europäisierten Glücksspielstrafrecht“ untersucht die Frage, ob eine Duldung der Verwaltung dem Vorwurf unerlaubten Glücksspiels gem. § 284 StGB entgegensteht. Mehr.

 

 

 

24.03.2021

Gesundheitsaufsicht in Oberbayern: Professor Hartmann kritisiert Landratsamt Miesbach

Der Bayerische Rundfunk (BR) recherchiert zu Missständen in Altenpflegeheimen. Zu den verwaltungsrechtlichen Hintergründen nach dem bayerischen Pflege- und Wohlqualitätsgesetz hat Professor Hartmann dem Sender ein Interview gegeben: „Wenn Sie gesagt bekommen, dass der Betrieb nur untersagt werden dürfe, falls eine Gefahr für Leib und Leben der Bewohner besteht und dass diese Gefahr am Tag der Begehung durch die Behörde selbst festgestellt werden muss, dann — ich kann's nicht anders sagen — ist das gleich doppelt und dreifach falsch“ (siehe Funkstreifzug „Außer Kontrolle — das Versagen der Aufsichtsbehörden im Fall Seniorenresidenz Schliersee“ ab Minute 15:30 mit diesem und weiteren O-Tönen Hartmann zwischen Minuten 17:20 und 19:26). Inzwischen hat das Landratsamt Miesbach den Betrieb des Pflegeheims untersagt (Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2021, Bayerischer Rundfunk vom 09.02.2022). Mehr.

15.03.2021

Virtuelle Versammlungsfreiheit in Zeiten der Pandemie — Aufsatz von Tobias Welzel erschienen

Die Menschen nutzen das Internet schon lange auch als Ort des Protests, um sich virtuell zusammenzuschließen und ihr Anliegen der Öffentlichkeit vorzustellen. In Zeiten der Pandemie mit „Lockdowns“ allerorten gewinnt das Netz noch mehr an Bedeutung für die kollektive Meinungsbildung und -kundgabe. Doch wie ist ein solches virtuelles Verhalten verfassungsrechtlich einzuordnen? Schützt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 1 GG auch virtuelle Veranstaltungen? Diese Fragen beantwortet Tobias Welzel, wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften bei Professor Hartmann, im aktuellen Heft der Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung (MMR 2021, S. 220-225). Der Aufsatz ist im Universitätsnetz frei zugänglich.

08.03.2021

„Drittwirkung“: Was das Grundgesetz Privaten erlaubt und wie ein Fall gutachtlich zu lösen ist – Aufsatz von Henning Schaaf erschienen

Darf ein Betreiber eines Sozialen Netzwerks einen Nutzer sperren, weil dessen Beitrag den Nutzungsbedingungen des Betreibers widerspricht? Darf ein Wellnesshotel einem unliebsamen Politiker, der mit seiner Frau einen privaten Hotelaufenthalt gebucht hat, ein dauerhaftes Hausverbot erteilen? Darf ein privater Reiseanbieter nur Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind, Dienstleistungen anbieten und andere ausschließen? Verfassungsrechtliche Antworten auf diese aktuellen Fragen gibt Henning Schaaf, seit November 2019 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaften bei Professor Hartmann, im aktuellen Heft der Zeitschrift Juristische Ausbildung (JURA 2021, S. 249–257). Der Aufsatz enthält Hinweise zur Fallbearbeitung und ist im Universitätsnetz frei zugänglich.

04.02.2021

Digitale Parlamentsdebatte während Corona!

Sind, während die Pandemie uns beschränkt, virtuelle Parlamentsdebatten eine gute Idee? Über diese Frage wird politisch und rechtlich gestritten. Professor Hartmann bezieht in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) Position für das „kleinere Übel“ (NJW-aktuell 6/2021, S. 17).

29.01.2021

Recht der digitalen Wirtschaft: Neue Fachzeitschrift mit Osnabrücker Schriftleitung

Die Digitalwirtschaft boomt. Die innovativen Geschäftsmodelle, die aus der digitalen Transformation erwachsen, werfen neuartige Rechtsfragen auf. Antworten gibt seit diesem Jahr die Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW). Die Erstausgabe, Heft 1/2021, ist auf den Seiten des Verlags Wolters Kluwer im Volltext (pdf) frei zugänglich. Die Schriftleitung liegt bei zwei Rechtswissenschaftlern aus Osnabrück. Professorin Dr. Mary-Rose McGuire und Professor Dr. Bernd J. Hartmann freuen sich auf die Aufgabe: „Neue Fachzeitschriften erblicken nicht alle Tage das Licht der Welt. Es ist spannend, die herausfordernden Entwicklungen in der Schnittmenge des Wirtschaftsrechts und der Digitalisierung topaktuell zu begleiten!“ Die FAZ (Nr. 50 v. 1. März 2021, S. 16) ist überzeugt. Sie urteilt: „innovati[v]“!

26.01.2021

KI-Drittmittelprojekte in der Ernährungswirtschaft: nachhaltig und smart

Die Bundesregierung fördert zwei große Drittmittelprojekte im Bereich der nachhaltigen, digitalen Agrarwirtschaft. Die Förderbescheide haben die zuständigen Bundesminister beide am selben Tag übergeben. Die geförderten Projekte, Agri-Gaia und 5G-Agrar, widmen sich Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft. An den Forschungsverbünden sind das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) sowie weitere Hochschulen und Partnerunternehmen aus der Wirtschaft beteiligt. Aus dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück engagieren sich die Professoren Dr. Mary-Rose McGuire, Dr. Hans Schulte-Nölke und Dr. Bernd J. Hartmann.

Das Projekt Agri-Gaia möchte den Datenaustausch in der digitalisierten Agrarwirtschaft in ein sogenanntes KI-Ökosystem überführen. Es läuft über drei Jahre und hat ein Volumen von insgesamt 12 Millionen Euro. Die Universität Osnabrück, die Fragen aus dem Bereich Digitale Gesellschaft — Innovation — Regulierung seit Jahren im Rahmen einer fakulätsübergreifenden Profillinie erforscht, beteiligt sich zum einen mit der Arbeitsgruppe Fernerkundung und Digitale Bildverarbeitung. Dr. Thomas Jarmer erhebt die Daten auf dem Acker mit Hilfe von Drohnen, um den Einsatz von Dünge- und Unkrautbekämpfungsmitteln im Rahmen zu halten. Zum anderen wirkt die juristische Fakultät mit. Professorin McGuire erarbeitet eine Intellectual Property-Policy, und Professor Hartmann untersucht insbesondere Fragen des Datenschutzes. Den Förderbescheid hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, heute übergeben. Mehr zu Agri-Gaia finden Sie auf den Seiten des BMWi und der Universität Osnabrück sowie in einem NDR-Fernsehbeitrag.

Das Projekt 5G-Agrar möchte mittels neuester Mobilfunktechnologie ein nachhaltiges, d.h. sozial, ökologisch, klimafreundlich und ökonomisch resilientes Agrar-Wertschöpfungssystem errichten, um Tiergesundheit und Tierwohl zu verbessern und dem Verbraucher Transparenz „vom Hof bis auf den Tisch“ zu bieten. Das Projekt läuft über zwei Jahre und hat ein Volumen von insgesamt fast 4 Millionen Euro. Ein Reallabor für Geflügel und Schwein befindet sich im Landkreis Vechta. Professor Schulte-Nölke untersucht Fragen der Datensicherheit, und Professor Hartmann ist auch in diesem Projekt für den Datenschutz zuständig. Den Förderbescheid hat der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur, Andreas Scheuer, heute übergeben. Mehr zu 5G-Agrar finden Sie auf den Seiten des BMVI (zu 5G-Agrar siehe Minute 46:15 – 51:30) und des Landkreises Vechta.

02.01.2021

E-Scooter in der Innenstadt: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?

Seit ihrer straßenverkehrsrechtlichen Zulassung im Sommer 2019 sind E-Scooter in den Innenstädten deutscher Großstädte verbreitet. Die meisten E-Scooter werden von Anbietern wie Lime oder Tier gewerblich zur Verfügung gestellt. Unterfällt das Geschäftsmodell der stationslosen Vermietung dem Gemeingebrauch oder ist es als Sondernutzung erlaubnispflichtig? Diese Frage war Gegenstand einer anspruchsvollen Klausur, die Professor Hartmann im Rahmen seiner Vorlesung „Allgemeines Verwaltungsrecht“ im vergangenen Wintersemester ausgegeben hat. Rechtzeitig zu den Semesterabschlussklausuren des laufenden Wintersemesters haben Bernd J. Hartmann und Fabian Hermes, bis September 2020 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften, den Sachverhalt nun samt Lösungsvorschlag im Januarheft der Niedersächsischen Verwaltungsblätter veröffentlicht (NdsVBl. 2021, S. 26–31).

08.12.2020

Lernchance Sprache & Stil: Überflüssiges ist überflüssig!

„Den Stil verbessern — das heißt den Gedanken verbessern, und gar nichts weiter!“ Das wusste schon Nietzsche. Gerade Juristinnen und Juristen sollten diese Einsicht beherzigen, schließlich ist die Sprache sowohl Gegenstand als auch Mittel unserer Bemühungen. Verständlich zu schreiben ist beileibe kein Hexenwerk! Es ist schon viel gewonnen, wenn wir einige wenige „Stilsünden“ vermeiden. Wie das geht, zeigen Frau Professorin Cancik und Herr Professor Hartmann in der Rubrik „Lernchance Sprache & Stil“, die seit dem Jahr 2016 auf den Seiten des Instituts für Kommunalrecht und Verwaltungswissenschaften erscheint. In diesen Tagen ist der zwölfte Beitrag hinzugekommen. Tobias Welzel, der am Sprachenzentrum der Universität die Schreibberatung Jura anbietet, und Bernd J. Hartmann erläutern, wie Sie knapp und verständlich zugleich schreiben können. Mehr.

11.11.2020

„Bürger versus Bürgermeister?“ – 31. Bad Iburger Gespräche feiern virtuelle Premiere

Wie gelingen Demokratie und Partizipation in Stadt und Land? Die Fragen sind genauso grundlegend wie aktuell. Verändert bürgerschaftliche Partizipation die Rolle der Volksvertretungen und Hauptverwaltungsbeamten? Genießen volksbeschlossene Vorhaben größere Legitimation? Steigert direkte Demokratie die Akzeptanz teurer Großprojekte? Spaltet der Abstimmungskampf die Gesellschaft? Begünstigt Volksgesetzgebung den Populismus? Diese Fragen direkter Demokratie sind sowohl wissenschaftlich wie verwaltungspraktisch von großer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Vertreter. Das belegen Volksbegehren zur Artenvielfalt („Rettet die Bienen!“; Niedersächsischer Weg) genauso wie die vielen kommunalen Bürgerbegehren zu Problemen, welche die Menschen vor Ort lösen möchten. Der Austausch von Wissenschaft und Praxis, Markenzeichen der Gespräche seit 1989, stand auch am 11. November 2020 bei den 31. Bad Iburger Gesprächen im Vordergrund. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen nicht nur aus ganz Niedersachsen, sondern aus halb Deutschland: aus Bayern, Berlin und Bremen, aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aus Schleswig-Holstein und Thüringen, und diskutierten lebendig die Thesen renommierter Experten. Aus der Rechts- und der Verwaltungspraxis, aus der Rechts- und der Politikwissenschaft sprachen Prof. Dr. Martin Burgi (LMU München), Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk (Goslar), Dr. Mathias Middelberg, MdB (Berlin/Osnabrück), Professorin Dr. Eva Ruffing (Universität Osnabrück), Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind (Niedersächsischer Landkreistag, Hannover) und Bürgermeister und Bundesgeschäftsführer Mehr Demokratie a.D. Tim Willy Weber (Ottersberg). Vorträge und Diskussionsberichte erscheinen im nächsten Jahr als Working Paper, frei zugänglich („open access“) unter www.big.uos.de. Mehr.

20.08.2020

BVerfG bestätigt Einführung des zentralen Modells und das WindSeeG

In seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni 2020 — 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 — hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) grundsätzlich bestätigt: Die Umstellung beim Ausbau der Windenergie auf See auf das zentrale System ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das WindSeeG gilt fort und ist nicht nichtig, so dass die ab dem Jahr 2021 geplanten Ausschreibungen wie vorgesehen im zentralen Modell durchgeführt werden können. „Dies ist für den erfolgreichen weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland und zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele, ebenso wie zur Sicherung von Wertschöpfung und Beschäftigung in diesem Bereich von zentraler Bedeutung", so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Nach dem Beschluss des BVerfG muss die Bundesrepublik Deutschland, die in dem Verfahren von Professor Pieroth, Münster, und Professor Hartmann vertreten wurde, Projektentwicklern unter bestimmten weiteren Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich für die entstandenen Kosten für Planungen und Voruntersuchungen gewähren. Dazu bedarf es einer Neuregelung bis zum 30. Juni 2021. Die Beschwerdeführerinnen, die nach der Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit ihren Verfassungsbeschwerden zu einem Fünftel obsiegt haben, und ein Branchenverband zeigten sich mit dem Beschluss, so dpa bzw. FAZ, „nicht zufrieden". Mehr in den Pressemitteilungen des BVerfG, des BMWi, des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO), des Projektentwicklers PNE AG und der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz sowie in zahlreichen Zeitungsartikeln, zum Beispiel der dpa, der FAZ, des Handelsblatts oder der taz. Inzwischen ist der Beschluss in die amtliche Entscheidungssammlung aufgenommen worden (BVerfGE 155, 238–310).

31.07.2020

Seminar zu „Corona in Kommunen" mit Wolter Hoppenberg

Es gibt derzeit kein dominanteres Thema als die Pandemie. Was tut sich im Corona-Hotspot Fleischindustrie: Unter welchen Voraussetzungen ist die Schließung und die Wiederaufnahme eines Betriebs möglich? Hält die Grenze von 800 qm bei der Ladenöffnung? Sind Einreiseverbote für Zweitwohnsitze oder die Quarantänepflicht nach der Auslandsrückkehr rechtmäßig? Dürfen Kommunalwahlen auch als reine Briefwahl stattfinden? Welchen Spielraum hat der Verordnungsgeber nach dem Infektionsschutzrecht? Diese und viele andere Fragen behandelt das Seminar, das Professor Hartmann gemeinsam mit Rechtsanwältin Susanne Tyczewski, Partnerin bei Wolter Hoppenberg in Münster, im Wintersemester 2020/21 anbietet. Die Einzelheiten zum Anmeldeverfahren und weitere Informationen finden Sie hier.